Der Pfarrgemeinderat ist ein von der
Gemeinde gewähltes Gremium, das mit dem Pfarrer, dem die Leitung der
Gemeinde obliegt, alle Angelegenheiten der Gemeinde bespricht. Der
Pfarrgemeinderat besteht neben den gewählten Mitgliedern auch aus den
Mitgliedern Kraft des Amtes - dazu zählen der Pfarrer, der Kaplan, der
Diakon und die Gemeindereferentin.
Der Verwaltungsrat verwaltet das kirchliche Vermögen der Kirchengemeinde
und vertritt die Gemeinde als Körperschaft öffentlichen Rechts
juristisch nach außen. Er berät über alle Fragen, die die personellen
und materiellen Voraussetzungen der Gemeindearbeit betreffen. Im Rahmen
der finanziellen Möglichkeiten beschließt er über entsprechende
Maßnahmen, z. B. über Reparaturen und Renovierungen der zur Pfarrei
gehörenden Immobilien.