Der Pfarrgemeinderat ist ein von der
 Gemeinde gewähltes Gremium, das mit dem Pfarrer, dem die Leitung der 
Gemeinde obliegt, alle Angelegenheiten der Gemeinde bespricht. Der 
Pfarrgemeinderat besteht neben den gewählten Mitgliedern auch aus den 
Mitgliedern Kraft des Amtes - dazu zählen der Pfarrer, der Kaplan, der 
Diakon und die Gemeindereferentin. 
Der Verwaltungsrat verwaltet das kirchliche Vermögen der Kirchengemeinde
 und vertritt die Gemeinde als Körperschaft öffentlichen Rechts 
juristisch nach außen. Er berät über alle Fragen, die die personellen 
und materiellen Voraussetzungen der Gemeindearbeit betreffen. Im Rahmen 
der finanziellen Möglichkeiten beschließt er über entsprechende 
Maßnahmen, z. B. über Reparaturen und Renovierungen der zur Pfarrei 
gehörenden Immobilien.