Pfarrgemeinderat

Der Pfarrgemeinderat ist ein von der Gemeinde gewähltes Gremium, das mit dem Pfarrer, dem die Leitung der Gemeinde obliegt, alle Angelegenheiten der Gemeinde bespricht. Der Pfarrgemeinderat besteht neben den gewählten Mitgliedern auch aus den Mitgliedern Kraft des Amtes - dazu zählen der Pfarrer, der Kaplan, der Diakon und die Gemeindereferentin.

Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat verwaltet das kirchliche Vermögen der Kirchengemeinde und vertritt die Gemeinde als Körperschaft öffentlichen Rechts juristisch nach außen. Er berät über alle Fragen, die die personellen und materiellen Voraussetzungen der Gemeindearbeit betreffen. Im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten beschließt er über entsprechende Maßnahmen, z. B. über Reparaturen und Renovierungen der zur Pfarrei gehörenden Immobilien.