Seit über 1000 Jahren wird am 2. November der Allerseelentag begangen. Ausgehend von den Mönchen in Cluny wurde er auf die ganze Kirche übertragen. Es ist der Gebets- und Gedenktag für unsere Verstorbenen, der jedes Jahr neu schmerzlich ist. Wir halten inne und gedenken der Menschen, die wir durch den Tod verloren haben, oft unerwartet und oft viel zu früh. In der Präfation der Totenmesse an diesem Tag heißt es aber hoffnungsvoll: „In Wahrheit ist es würdig und recht, dir Herr, hei-liger Vater, allmächtiger, ewiger Gott, immer und überall zu danken durch unseren Herrn Jesus Christus. In ihm erstrahlt uns die Hoffnung, dass wir zur Seligkeit auferstehen. Bedrückt uns auch das Los des sicheren Todes, so tröstet uns doch die Verheißung der künftigen Unsterblichkeit. Denn deinen Gläubi-gen, o Herr, wird das Leben gewandelt, nicht genommen. Und wenn die Herberge der irdischen Pilgerschaft zerfällt, ist uns im Himmel eine ewige Wohnung bereitet.“ So ist die Eucharistiefeier am Allerseelentag traurig und tröst-lich zugleich. Der Glaube an das ewige Leben schenkt die gro-ße Hoffnung auf ein Wiedersehen, wie uns die Worte Jesu in Joh 11,25+26 verheißen: „Ich bin die Auferstehung und das Le-ben. Wer an mich glaubt, wird leben auch wenn er stirbt, und jeder, der lebt und an mich glaubt, wird auf ewig nicht sterben.“ Diese und andere Worte des Herrn wollen uns in der Trauer aufrichten und neuen Mut schenken. Im Gebet erbitten wir das ewige Leben für unsere Verstorbenen und wenn nötig die Rei-nigung ihrer Seelen. Das Direktorium des Bistums Fulda erin-nert an die Möglichkeit, Ablässe für die Seelen der Verstorbe-nen zu gewinnen: Dazu gehören: a) die allgemeinen Bedingungen: sakramentale Beichte, Eucha-ristieempfang und Gebet nach der Meinung des Hl. Vaters (Va-terunser und Ave Maria). Diese Bedingungen können erfüllt werden auch mehrere Tage vor oder nach dem Ablasstag. Jede Anhänglichkeit an eine Sünde muss ausgeschlossen sein. b) die besonderen Bedingungen: (1) ein Besuch in einer Kirche oder Kapelle am Allerseelentage, jeweils schon ab Mittag des Vortages, mit Gebet (Vaterunser und Glaubensbekenntnis); (2) oder ein Friedhofsbesuch und dort Gebet für die Verstorbenen. Dieser Ablass kann an jedem Tag vom 1. bis 8. November ge-wonnen werden. Man kann nicht mehrere vollkommene Abläs-se an einem Tag gewinnen. Eine Beichte reicht aus, mehrere vollkommene Ablässe an verschiedenen Tagen zu gewinnen, nicht aber eine einzige Kommunion und nicht das einmalige Gebet nach der Meinung des Papstes. Bleibt eine der Bedin-gungen unerfüllt ist ein Teilablass für die Verstorbenen möglich. Das Gebet für die Verstorbenen und das Innehalten an den Gräbern ist Ausdruck einer Liebe, die über den Tod hinausgeht. Wir bleiben unseren Verstorbenen dankbar für all das Gute, das wir von ihnen empfangen durften.