Christi Himmelfahrt
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Die Woche im Überblick

Mini- Musical zum Pastoralverbundsfest -Neue Probentermine-

Mariengrotte in Naumburg
Mariengrotte in Naumburg

Wallfahrt nach Naumburg

Walldüren-Wallfahrt
Walldüren-Wallfahrt

Wallfahrt nach Walldüren

Diözesan Chorfahrt 2012 nach Rom

Messe zum mitsingen
Messe zum mitsingen

Messe zum Mitsingen

Verwaltungsrat

Die Aufgaben des Verwaltungsrates

Der Verwaltungsrat verwaltet das kirchliche Vermögen der Kirchengemeinde und vertritt die Gemeinde als Körperschaft öffentlichen Rechts juristisch nach außen. Er berät über alle Fragen, die die personellen und materiellen Voraussetzungen der Gemeindearbeit betreffen. Im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten beschließt er über entsprechende Maßnahmen, z.B. über Reparaturen und Renovierungen der zur Pfarrei gehörenden Immobilien.

Im jährlichen Haushaltsplan wird versucht, die zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben im Folgejahr aufeinander abzustimmen.

In der Jahresrechnung werden die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben des vergangenen Haushaltsjahres erfaßt. Idealerweise sollte Haushaltsplan und die Jahresrechnung möglichst wenig voneinander abweichen.
Beide Zahlenwerke werden von der Rendantin erarbeitet und durch das Generalvikariat in Fulda geprüft.
Verantwortlich ist der Verwaltungsrat.

Zusammensetzung des Verwaltungsrates

Kraft Amtes ist der Pfarrer Mitglied und Vorsitzender des Verwaltungsrates.

Weitere 6 Mitglieder werden von den wahlberechtigten Gemeindemitgliedern gewählt. Die Amtszeit dauert 6 Jahre. Jeweils 3 Mitglieder werden nach 3 Jahren neu gewählt. Durch diese Verzahnung von alten und neuen Mitgliedern ist sichergestellt, dass auch bei längeren Projekten der Verwaltungsrat arbeitsfähig bleibt.

Die Mitglieder wählen aus ihren Reihen einen stellvertretenden Vorsitzenden, der den Pfarrer bei dessen Abwesenheit vertritt, um die Rechte und Pflichten der Pfarrei zu sichern.

Zu den Sitzungen des Verwaltungsrates wird der Sprecher des Pfarrgemeinderates eingeladen (nicht stimmberechtigt) um die Zusammenarbeit und den Informationsfluss zwischen den Gremien sicher zu stellen.

Die rechtliche Grundlage für die Arbeit des Verwaltungsrates ist das Kirchenvermögensverwaltungsgesetz - KVVG.

 
 
 
 
 

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