Mini- Musical zum Pastoralverbundsfest -Neue Probentermine-
Johannes der Täufer, von dessen Geburt wir zu Beginn des Lukasevangeliums (Lk 1) lesen, war der „Vorläufer“; der, der Jesus vorangegangen ist, ihm den Weg bereitet hat. Wir feiern sein Geburtsfest genau „gegenüber“ des Geburtsfestes Jesu, nämlich am 24. Juni.
Diözesan Chorfahrt 2012 nach Rom
Unser Bischof, Heinz Josef Algermissen, schreibt an alle Chorsängerinnen und Chorsänger des Bistums Fulda: „Musik im Gottesdienst ist auch im Bistum Fulda ein nicht wegzudenkender Teil des kirchlichen Lebens. Gleich ob gesungen, mit der Orgel oder im Zusammenspiel mit anderen Instrumenten, immer erklingt der eine Lobpreis Gottes zur Freude der Menschen.
Messe zum mitsingen |
Messe zum Mitsingen
Chor der Christus-Erlöser-Kirche
plant für das Jahr 2012 ein zeitlich begrenztes Projekt
Haben Sie Lust am Singen?
Wollen Sie mit vielen Gleichgesinnten zur Ehre Gottes und zur Freude der Gemeinde
zwei außergewöhnliche Gottesdienste gestalten?
Dann sind Sie bei uns genau richtig!
Verwaltungsrat
Die Aufgaben des Verwaltungsrates
Der Verwaltungsrat verwaltet das kirchliche Vermögen der Kirchengemeinde und vertritt die Gemeinde als Körperschaft öffentlichen Rechts juristisch nach außen. Er berät über alle Fragen, die die personellen und materiellen Voraussetzungen der Gemeindearbeit betreffen. Im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten beschließt er über entsprechende Maßnahmen, z.B. über Reparaturen und Renovierungen der zur Pfarrei gehörenden Immobilien.
Im jährlichen Haushaltsplan wird versucht, die zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben im Folgejahr aufeinander abzustimmen.
In der Jahresrechnung werden die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben des vergangenen Haushaltsjahres erfaßt. Idealerweise sollte Haushaltsplan und die Jahresrechnung möglichst wenig voneinander abweichen.
Beide Zahlenwerke werden von der Rendantin erarbeitet und durch das Generalvikariat in Fulda geprüft.
Verantwortlich ist der Verwaltungsrat.

Zusammensetzung des Verwaltungsrates
Kraft Amtes ist der Pfarrer Mitglied und Vorsitzender des Verwaltungsrates.
Weitere 6 Mitglieder werden von den wahlberechtigten Gemeindemitgliedern gewählt. Die Amtszeit dauert 6 Jahre. Jeweils 3 Mitglieder werden nach 3 Jahren neu gewählt. Durch diese Verzahnung von alten und neuen Mitgliedern ist sichergestellt, dass auch bei längeren Projekten der Verwaltungsrat arbeitsfähig bleibt.
Die Mitglieder wählen aus ihren Reihen einen stellvertretenden Vorsitzenden, der den Pfarrer bei dessen Abwesenheit vertritt, um die Rechte und Pflichten der Pfarrei zu sichern.
Zu den Sitzungen des Verwaltungsrates wird der Sprecher des Pfarrgemeinderates eingeladen (nicht stimmberechtigt) um die Zusammenarbeit und den Informationsfluss zwischen den Gremien sicher zu stellen.
Die rechtliche Grundlage für die Arbeit des Verwaltungsrates ist das Kirchenvermögensverwaltungsgesetz - KVVG.




